Rettungspunkte


Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. stellt Daten zu allen gemeldeten, forstlichen Rettungspunkten zur Verfügung. Wir haben diese Daten in die MW-Forst Software-Karte aufgenommen und stellen diese für Sie bereit.

Mit diesem Datensatz können zahlreiche Unfälle, die häufig bei Waldarbeiten vorkommen, zwar nicht verhindert werden, die Rettungskette allerdings deutlich erleichtert. 

In aller Kürze:

  • Deutschland weite Rettungspunkte
  • jährliche, automatische Aktualisierung

Diese Informationskarten sind Kostenlos für Sie in der MW-Forst Software verfügbar.

 

Schutzgebiete


Naturschutzgebiete (NSG) sind „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“
laut § 23 Abs. 1 BNatSchG. 

Dazu gehören auch die Landschaftsschutzgebiete, die ebenfalls Teil des Portfolios sind und nach § 26 Abs. 1 BNatSchG geschützt sind.

 

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“

In aller Kürze:

  • alle gemeldeten NSG, LSG, SPA; FFH-Gebiete, Biosphärenreservate, Naturpark, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Wasserschutz, Ramsar, HELCOM, MAB, OSPAR
  • jährliche Aktualisierung

Diese Informationskarten sind Kostenlos für Sie in der MW-Forst Software verfügbar.

Verwaltungs­gebiete

 

Die Verwaltungsgebiete beschreiben die Verwaltungseinheiten in ihrer Hierarchie vom Staat bis zu den Kreisen oder Gemeinden. Die Verwaltungsgebiete bilden hierbei die aktuellen Grenzen der Gemeinden sowie der übergeordneten Gebietseinheiten in folgender Form ab:

  • Gemeinden
  • Bezirke Berlin
  • Verwaltungsgemeinschaften
  • Landkreise
  • Regierungsbezirke
  • Bundesländer

Diese Informationskarten sind Kostenlos für Sie in der MW-Forst Software verfügbar.

Liegenschaftskarte aller Bundesländer

 

GANZ NEU! –  alle Bundesländer!

Mit der Erweiterung der MW-Forst Software mit den Flurkarten auf deutschlandweiten Maßstab vergrößern wir unser Angebot an Karten & Daten auf amtlicher Basis. Dank unserer Kooperation mit unserem Partner onMaps sowie Hexagon Safety & Infrastructure ist es ab sofort möglich, die ALKIS®-Flurstücksgrenzen aller Bundesländer in der MW-Forst Software abzurufen.

Diese Flurkarten sind optionale Kostenpflichtige möglichkeiten Ihren Account zu erweitern.

Kataster Grafik DXF Stichtag 01.10.2024

Die Digitale Katastralmappe (DKM) ist der grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der Österreichischen Landesvermessung. Sie wird von den zuständigen Vermessungsämtern katastralgemeindeweise geführt. Die DKM veranschaulicht die Lage der Grundstücke und enthält:

– die Grenzen der Grundstücke
– die Grundstücksnummern
– Nutzungsgrenzen und -symbole
– die Fest-, Grenz- und Staatsgrenzpunkte mit deren Nummern
– sonstige Darstellungen

Die Konsistenz der Daten zwischen der DKM und dem Grundbuch wird über einen täglichen Abgleich der Datenbanken sichergestellt.

Diese Flurkarten sind optionale Kostenpflichtige möglichkeiten Ihren Account zu erweitern.

DAAS/SAAS - ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Hexagon Safety & Infrastructure
HxGN Safety & Infrastructure GmbH
Parkring 3
85748 Garching b. München

DAAS/SAAS – ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemein

HxGN Safety & Infrastructure GmbH (im Folgenden „Hexagon“) ist im Hinblick auf den vorliegenden Vertrag exklusiv und ausschließlich für die Zusammenarbeit (Vertragsgestaltung) mit den nachfolgend genannten Datenlieferanten hinsichtlich der Nutzung der DaaS/SaaS Dienste durch den Kunden verantwortlich. Der Kunde akzeptiert mit der Auftragserteilung an Hexagon ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen und diesen wird seitens Hexagon hiermit ausdrücklich widersprochen. Hexagon regelt den technischen Zugang zu den Datenlieferanten. Die nachfolgend unter Ziffer 1.1 dargestellten Eingangsdaten werden in veredelter Form u.a. über XML, OGC- und ECWP Streaming Dienste bereitgestellt.

1.1 Eingangsdaten / Lieferanten:

  • Landesvermessungsämter (regionale Geobasisdaten inkl. WMS Katasterdaten)
  • BKG/ZSHH (bundesweite Geobasisdaten: DOP, DTK, DGM, DOM, ATKIS)
  • Swisstopo (Geobasisdaten der Schweiz: DOP)
  • BEV (Geobasisdaten Österreichs: DOP)
  • geoGLIS (ATKIS© DLM-basierte onmaps Kartenwerke)

1.2 Hexagon kann darüber hinaus die Eingangsdaten nachfolgend genannter Anbieter zur Verfügung stellen, für die jedoch separate Nutzungsbedingungen gelten.

  • Deutsche Post Direkt (Wirtschaftsdaten, Demographie, Geomarketing)
  • NavLog (routingfähige Waldwege Daten)
  • HERE (Routing fähige Straßennetze)
  • MashUp Services – Plattformdienste (Google Maps, MS BING Maps)
  • MairDumont (ADAC Kartenwerke)
  • OpenStreetMap® und weitere „Open Data“ Produkte

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die unter 1.1 genannten Eingangsdaten.

  1. Kundenzugang

Der Zugang und die eindeutige Registrierung des Kunden werden über ERDAS Apollo, Hexagon Geospatial Produkte und die terramapserver-Infrastruktur geregelt und verwaltet. Der Zugang ist ausschließlich den im Vertrag festgelegten internen Nutzerkreisen gestattet. Zu internen Nachweiszwecken hat Hexagon das Recht, jederzeit nach vorheriger Ankündigung von 14 Tagen Nachweise hinsichtlich der nach diesem Vertrag gestatteten Nutzung einzufordern und diese gegebenenfalls durch zur Verschwiegenheit verpflichtete eigene Mitarbeiter bzw. Dritte zu überprüfen. Der Kunde wird Hexagon hierbei angemessen unterstützen.

  1. Gestattete Nutzung durch den Kunden
  2. Interne, konzernweite Nutzung im kundeneigenen GIS oder WebGIS für interne Geschäftsprozesse
  3. Druck von Karten bzw. Luftbildern bis DIN A0 für interne Geschäftsprozesse
  4. Präsentation auf Ausstellungen u. dgl., an denen der Kunde als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt
  5. Nutzung zu Unterrichtszwecken im Klassenverband oder in Kursen
  6. Unentgeltliche Weitergabe von maximal jeweils 100 Kartenplots mit gleichem Inhalt (u. Textdokumenten mit Kartenausschnitten) in Form von beispielsweise PDF/MS Office Formaten an Dritte beispielsweise im Rahmen von Projektdokumentationen, Planfeststellungsverfahren und / oder Beteiligungsverfahren.
  7. Die Rechte an den Original-ALKIS und -ATKIS®-Daten, Luftbildern sowie topographischen Kartenwerken (DTK´s) verbleiben beim jeweiligen Hersteller. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Originaldaten zuzugreifen.
  8. Für die ALKIS-Daten Bayerns gilt: Es ist keine Veröffentlichung des Flurstückskennzeichens (Flurstücksnummer) zulässig. Zulässig ist hingegen die Darstellung des Flurstückskennzeichens in einem zugangsbeschränkten Rahmen sowie in analogen oder digitalen Auszügen, die nur einem beschränkten Nutzerkreis zugänglich sind, sofern kein Eindruck eines amtlichen Auszugs erweckt wird. Zur Maßentnahme nicht geeignet.
  9. Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches und mit Ausnahme von Abschnitt 3 h. nicht übertragbares internes Nutzungsrecht an den abgeleiteten Karten.
  10. Das erteilte vorgenannte Nutzungsrecht beschränkt sich auf die im Vertrag bzw. in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Nutzungszwecke.
  11. Die Erstellung von kommerziellen Folgeprodukten durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  12. Die Weitergabe von Diensten und Daten an einen Auftragnehmer des Kunden ist zulässig, soweit und solange dies zur internen Nutzung erforderlich ist. Im Falle der Weitergabe an einen Auftragnehmer hat der Kunde diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Dienste und Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien und dergleichen unverzüglich zu löschen. Der Kunde hat Hexagon auf Verlangen schriftlich Auskunft über die Beauftragung von Auftragnehmern zu geben.

Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Quellvermerk anzubringen der wie folgt auszugestalten ist:

  • DTKx, DOMx, DGMx und DOPx Luftbilder: © GeoBasis-DE/BKG <Jahr> (p) Hexagon
  • ALKIS: © GeoBasis-DE / LDBV <Jahr> (p) Hexagon; © Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung <Jahr> (p) Hexagon
  • DOPx Luftbilder Österreich: © BEV-Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen <Jahr> (p) Hexagon
  • DOPx Luftbilder Schweiz: © Bundesamt für Landestopografie swisstopo <Jahr> (p) Hexagon
  • ATKIS© DLM-basierte onmaps Kartenwerke: onmaps.de © GeoBasis-DE/BKG/ZSHH <Jahr des letzten Datenbezuges> (p) Hexagon
  • WMS Kataster / Bundesländer ▪ Baden-Württemberg: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de

Bayern: © Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung

  • Berlin: © Geoportal Berlin, dl-de/by-2-0
  • Brandenburg: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
  • Bremen / Bremerhaven: © GeoBasis-DE/Landesamt GeoInformation Bremen
  • Hessen:
  • Hamburg: © Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
  • Mecklenburg-Vorpommern: © GeoBasis-DE/MV/CC BY 4.0 (Quelle verändert)
  • Niedersachsen: © GeoBasis-DE/LGLN (Jahr)) Daten geändert)
  • Nordrhein-Westfalen:
  • Rheinland-Pfalz: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP<Jahr des Datenbezugs>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet
  • Saarland: © GeoBasis DE/LVGL-SL (Jahr)
  • Sachsen: © GeoBasis DE/Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
  • Schleswig-Holstein: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0 (Quelle verändert)
  • Sachsen-Anhalt: © GeoBasis DE/LVermGeo ST
  • Thüringen: © GDI-Th
  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Änderungen in den Nutzungsbedingungen der Datenlieferanten können gegebenenfalls Änderungen in den vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Folge haben. Hexagon wird den Kunden schriftlich über solche Änderungen informieren. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung der Änderung nicht widersprechen, und die Geodatendienste weiterhin nutzen, so gilt seine Zustimmung mit Ablauf der 6 Wochen als erteilt.
  3. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten, Dienste und sonstigen Produkte nehmen können und dass Beschäftigte des Kunden diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Kunde hat Hexagon auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.
  4. Weder Hexagon noch die Datenlieferanten gewährleisten oder haften dem Nutzer in irgendeiner Weise für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Inhalte.
  5. Der Kunde haftet Hexagon bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Kunden oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.
  6. Die Rechte an den Geobasisdaten liegen bei dem jeweiligen Datenlieferanten. Hexagon weist den Kunden darauf hin, dass die vorsätzliche oder fahrlässige unbefugte Verwendung amtlicher Daten gemäß der geltenden Landesvermessungsgesetze mit Bußgeld oder nach dem Urhebergesetz mit Strafe bewehrt sein kann.
  7. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Kunden ist Hexagon berechtigt, den vorliegenden Vertrag fristlos kündigen.
  8. Mit Vertragsende erlöschen alle Pflichten von Hexagon zur Bereitstellung und Aktualisierung der Daten. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt und die Daten sind unverzüglich von sämtlichen den Kundensystemen zu löschen, sofern die Daten nicht offline bereitgestellt wurden.
  9. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Nutzungsbedingungen aufgrund anwendbaren Rechts unzulässig oder unwirksam, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die unzulässige oder unwirksame Bestimmung durch eine zulässige und rechtswirksame Bestimmung ersetzt wird, die in ihrer Zweckrichtung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
  10. Auf diese vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.
  1. Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich die aufgeführten Nutzungsbedingungen sowie ergänzend die allgemeinen Rahmen-Geschäftsbedingungen der HxGN Safety & Infrastructure GmbH, abrufbar unter: https://www.hexagonsafetyinfrastructure.com/-/media/Legal/Hexagon/SI/Sales/MT/GermanyDualMT062021a.pdf

Stand: 06/2024